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Vorschläge zur Neustrukturierung des Betriebshofs

Die CDU-Ratsfraktion hat folgenden Antrag / Beschlussvorschlag am 26.05.2021 eingereicht, um zur weiteren Verbesserung der Organisation des Betriebshofs beizutragen:

  1. Der Betriebshof übernimmt die Organisation und die Pflege der öffentlichen Straßen und Grünflächen weitestgehend in eigener Verantwortung und Zuständigkeit. Das bisher praktizierte Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis zwischen Kernhaushalt und Betriebshof wird aufgegeben, soweit es nicht zwingend notwendig ist.
  1. Dem Betriebshof wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ein Budget zur Verfügung gestellt, über das der Eigenbetrieb in eigener Verantwortung und im Rahmen der aufzustellenden Wirtschaftspläne verfügen kann, um die ihm obliegenden Aufgaben zu erfüllen. Außerordentliche Anschaffungen und Ausgaben werden über den Kernhaushalt finanziert (vgl. Anschaffung Fahrzeuge der Feuerwehr).
  1. Die Verwaltung prüft die Nutzung digitaler Lösungen zur Unterstützung und Verbesserung von Organisationsabläufen und deren Dokumentation.

Begründung:

Die Veränderung auf der Stelle der Betriebsleitung soll aus Sicht der CDU-Ratsfraktion einhergehen mit Maßnahmen zur Neustrukturierung des Betriebshofs. In der Übergangsphase von alter auf neuer Leitung und somit „Doppelbesetzung“ bis zum Ausscheiden des bisherigen Betriebsleiters erachten wir eine Prüfung der genannten Punkte als möglich und sinnvoll.

Zu 1.)   Die Leistungen, die der Eigenbetrieb für die Stadt Goslar erbringt, werden in aller Regel im Rahmen eines Auftraggeber- Auftragnehmer-Verhältnisses erbracht.

Aus den einzelnen Fachbereichen werden an den Eigenbetrieb Aufträge erteilt, die dann abgearbeitet werden. Der Eigenbetrieb erteilt über die von ihm erbrachten Leistungen Rechnungen.

Dies hat zur Konsequenz, dass in den einzelnen Fachbereichen für Arbeiten des Betriebshofes Haushaltsstellen in den einzelnen Produkten abgebildet werden müssen. Ferner sind die einzelnen Leistungen zu buchen. Die Erteilung von Aufträgen und die Erteilung von Rechnungen stellen einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand dar. 

Dieser kann vermieden werden, wenn der Eigenbetrieb in eigener Zuständigkeit arbeitet. Dies gilt insbesondere für die Pflege der Grünflächen und der Instandsetzung und Instandhaltung von Straßen und Fußwegen.

In aller Regel sind die Mitarbeiter des Betriebshofes im Außendienst und damit besser in der Lage, Notwendigkeiten zu erkennen und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Die Verantwortlichkeit für die Maßnahmen im Bereich der Straßen- und Grünpflege obliegt dann allein dem Betriebshof. Er ist alleiniger Ansprechpartner für die Bürger.

Es entfällt bei einer eigenverantwortlichen Tätigkeit des Betriebshof ein unnötiger Verwaltungsweg, der mit der Meldung eines Missstandes beim Fachbereich beginnt über einen Auftrag an den Betriebshof weiterführt und letztendlich nach Durchführung der Arbeiten in einer Rechnungstellung und Buchung beim Betriebshof endet.

Ferner entfällt eine Überprüfung der Leistungen durch den bisherigen Auftraggeber aus dem Kernhaushalt.

Sofern Aufgaben zu erledigen sind, die nicht in den Bereich der Pflege und Instandhaltung öffentlicher Flächen fallen, aber aus Sicht der Kernverwaltung vom Betriebshof durchgeführt werden können oder sollen, verbleibt es in diesen Einzelfällen bei der Erteilung von Aufträgen und Rechnungstellung durch den Betriebshof.

Zu 2.)   Dem Betriebshof sind die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen benötigt. Die Mittel sind vom Betriebshof im Rahmen eines Budgets selbständig einzusetzen. 

Die Aufgabe des Auftraggeber- Auftragnehmerverhältnis zwischen Kernverwaltung und Betriebshof macht es notwendig, dem Betriebshof die Mittel zur Verfügung zu stellen, die die Sach- und Personalkosten decken.

 Die Budgetregelung hat sich im Bereich der Feuerwehren der Stadt Goslar bewährt.

Die Erledigung der Aufgaben und die Kontrolle der dadurch entstehenden Kosten liegen bei demjenigen, der beides am besten beurteilen kann, da er an den erforderlichen Maßnahmen am dichtesten dran ist

Zu 3.)   Die digitale Erfassung, Visualisierung und Archivierung von Dienstleistungen werden vielfach in anderen Kommunen genutzt. Um den Betriebshof der Stadt Goslar zukunftsorientierter und wirtschaftlicher aufzustellen, bieten sich vielfältige Nutzungsmöglichkeiten Module digitaler Systeme an. So zum Beispiel zum Management von Verkehrssicherungspflichten im öffentlichen Raum (z.B. Spielplätze), Wegeführung von Streu- und Räummaßnahmen (Winterdienst), Straßenkontrolle (u.a. Schadensmeldungen).

All diese Maßnahmen dienen dazu, die Leistungsfähigkeit des Betriebshofs als eigenständigen

Wirtschaftsbetrieb zu verbessern.

Freundliche Grüße

Axel Siebe, Norbert Schecke

CDU-Ratsfraktion

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