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Denkmalschutz(satzung), wie geht es weiter ?

Aktuelle Anfrage der CDU-Ratsfraktion vom 03.02.2023

Spätestens der „Goslarer Fensterstreit“ hat verdeutlicht, dass das Denkmalrecht im Zusammenspiel mit den Vorgaben aufgrund des Welterbestatus in unserer Stadt zu differenzierten Ansichten, Entscheidungen und Auslegungen führt. 

In einer Pressemitteilung vom 21.02.2022 wurde durch die Oberbürgermeisterin konstatiert, dass derzeit „keine echte verlässliche und nachvollziehbare Regelung, auf die sich Bürgerinnen und Bürger berufen können, vorliegt“. 

Aus diesem Grund sollte nach Angaben der Oberbürgermeisterin „kurzfristig mit dem Rat diskutiert werden, ob wir wieder eine Gestaltungssatzung einführen, damit es eine nachvollziehbare Rechtsgrundlage für zukünftige Entscheidungen gibt“. Außerdem wurde seinerzeit angekündigt, die Stadt werde „zeitnah eine Richtlinie oder Checkliste erstellen, die als Orientierungshilfe für die Bürgerschaft dient“. Zuletzt sollte auch eine „öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung“ zum Thema angeboten werden.

Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Wie viele Anträge auf denkmalrechtliche Genehmigung wurden in den letzten 2 Jahren bei der Stadt Goslar gestellt?

Wie viele Entscheidungen hat die Stadt als untere Denkmalschutzbehörde davon alleine, wie viele nach Abstimmung mit der oberen Denkmalschutzbehörde in den letzten 2 Jahren getroffen („Erteilung von Einzelweisungen“)? (wir bitten um Fallbeispiele)

Wie viele Widerspruchsverfahren aus denkmalrechtlichen Genehmigungs-/oder Ablehnungsprozessen sind in den letzten 2 Jahren anhängig gewesen?

Welche Maßnahmen wurden in der Zwischenzeit seitens der Oberbürgermeisterin/des Fachbereiches zur Entwicklung einer entsprechenden Rechtsgrundlage (Satzung, Richtlinie) unternommen?

Welche Hinweise/Stellungnahmen sind seitens der Fachaufsicht zu diesem Thema eingegangen? Welche Korrespondenz hat zu diesem Thema stattgefunden?

In der Ratsanfrage der CDU (Vorlage-2022/042-01) wird ausgeführt, „dass die Anpassung der Farbgebung von Fenstern () auf einem sukzessiven Erkenntnisprozess, welcher im Zusammenspiel mit der beratenden Tätigkeit des Niedersächsischen Landesamtes einherging, basiert. 

Welche weiteren Erkenntnisse zu ähnlich gelagerten Prozessen sind beabsichtigt „nach und nach wieder in die historische Altstadt zu bringen“?

Welche Bürgerinformationsveranstaltungen wurden seither durchgeführt?

Wann ist mit einem Entwurf der angekündigten Gestaltungssatzung zu rechnen?

Wann ist mit einer Richtlinie bzw. Checkliste als Orientierungshilfe zu rechnen?

Wie ist der zeitliche Ablauf in den politischen Gremien bis zur Einführung von Gestaltungssatzung und Richtlinie/Checkliste konkret vorgesehen?

Freundliche Grüße

Ralph Bogisch, Norbert Schecke

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