Pressemitteilung vom 12.04.2022

Zustimmung findet die SPD-Initiative zur Vermeidung von Müllsammelplätzen und deren Anzeige bei der städtischen Verwaltung auch bei der CDU in Goslar. Ein mögliches Meldeszenario kann die Goslarer Homepage sein, „aus unserer Sicht ist dieses Verfahren aber zu umfangreich für den Melder.“ meint Fraktionschef Norbert Schecke. „In anderen Kommunen werden hierzu bereits Apps genutzt, die per Smartphone einfach und unkompliziert genutzt werden können, zudem hat nahezu jeder heute ein mobiles Endgerät dabei.“ führt Schecke weiter aus und erklärt die einfache Nutzung wie folgt:“ der Meldende fotografiert die von ihm ausgemachte Störung und meldet sie über die App direkt an die Verwaltung. Hierbei werden gleich die GPS-Daten (Koordinaten) mit übermittelt und eine eindeutige Zuordnung des Ortes ist möglich.“ Vorteil ist, dass man es an Ort und Stelle erledigen kann, was zwar auch über die städtische Homepage möglich wäre, aber eben umständlicher. „Das zeigt sich ja eben auch dadurch, dass Meldungen in den sozialen Medien zu finden sind, diese die Verwaltung aber nicht erreichen.“ ergänzt Maik Jankowsky, wie Schecke ebenfalls Mitglied im Ausschuss des für Sicherheit und Ordnung. Schecke selbst hat einen entsprechenden Hinweis in einer Ausschusssitzung an den IT-Fachbereich bereits gegeben.

Die CDU merkt aber zusätzlich an, dass es nicht nur Probleme mit den Meldungen sind. „Zunehmend erreichen uns Hinweise von Bürgern aus Mietwohnungen, deren Sammelbehälter von umliegenden Nachbarn einfach mitbenutzt werden. Eine Unsitte.“ meint Jankowsky.

Weiter möchte die CDU darauf hinweisen, dass auch Gewerbebetriebe für die Sicherung ihres Verpackungsmülls verantwortlich sind. So fällt zum Beispiel in der Baßgeige auf, dass entlang der gesamten Bahnlinie in den angrenzenden, mit Sträuchern bepflanzten Grünstreifen sich eine Unmenge an Unrat ansammelt, der von den Firmengrundstücken dorthin geweht wird und sich verfängt. Die CDU meint, dass bei einer entsprechenden Sicherung des Verpackungsmülls der vielfach umherfliegende Müll vermieden werden kann. Hier muss eine entsprechende Vorsorge und auch klare Ansage erfolgen.  Bei zukünftigen Planungen gilt es zu überlegen, wie man derartige Areale gestaltet. „Wenn wir bei Häuslebauern Hecken als Grundstücksbegrenzungen vorschreiben können, ist dieses auch bei Gewerbebetrieben möglich und dann obliegt Ihnen auch die Reinigung auf ihren eigenen Grundstücken.“ so Schecke abschließend.