Erfolgreiche Initiative für eine zeitgemäße Stadtbeleuchtung

Basierend auf folgenden Beschlussvorschlag hat der Rat der Stadt Goslar in seiner Sitzung am 08.06.2021 die Erstellung eines Masterplans für die Stadtbeleuchtung beschlossen. Wir denken, dass eine Stadt, welche mit denkmalgeschützten Gebäuden gespickt und zu Recht Weltkulturerbestätte ist, zur besseren Darstellung von Architektur, Kunst und Historie eine zeitgemäße Beleuchtung „verdient“ hat. Mit einem Masterplan soll gewährleistet werden, dass ein Gesamtkonzept geschaffen wird, welches eine auf einander abgestimmte Beleuchtung unserer so einmaligen Stadt sicherstellt.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Goslar entwickelt, ggf. basierend auf vorhandenen Rahmenkonzepten, einen Masterplan für die Stadtbeleuchtung. 
  2. Die Stadt Goslar recherchiert, inwiefern schon Leuchtkonzepte in Altstadtbereichen (bestenfalls Weltkulturerbe) anderer Kommunen umgesetzt wurden und prüft die Übernahme der Rahmenkonzepte bzw. Teilaspekte derer.
  3. Die Stadt Goslar bedient sich hierfür der Mithilfe eines Lichtplanungsbüros, welches bereits Erfahrungen in diesem Segment hat und u.U. ein solches Konzept gemäß Punkt 2 schon umgesetzt hat.
  4. Dabei ist sowohl eine technische Verbesserung (Wellenlänge, Farbtemperatur, Lichtintensität, Strahlungsrichtung) als auch eine optimierte Steuerung der Beleuchtung öffentlicher Einrichtungen etc. darzustellen. 
  5. Eine örtliche bzw. technische Priorisierung ist dem Rat der Stadt GS aufzuzeigen und anschließend entsprechend fortzuführen
  6. Dem Rat ist ein Masterplan mit einem zeitlichen und finanziellem Projektplan innerhalb von 12 Monaten nach Ratsbeschluss vorzulegen und ggf. ein Grundsatz- und Projektfeststellungsbeschluss herbeizuführen.
  7. Eine Abstimmung und Einbindung mit Gebäudeeigentümern ist anzustreben.

Begründung:

Der öffentliche Raum in unserer Stadt Goslar ist von hoher Bedeutung für Bürger/-innen und Touristen. Unser Weltkulturerbe bietet Einzigartiges, welches durch Licht aus Sicht der CDU-Ratsfraktion eine besondere Interpretation erfahren und Atmosphäre schaffen würde.

Das Beleuchtungskonzept soll sich intensiv mit dem Medium Licht im Allgemeinen und der Beleuchtungssituation von Straßen, Plätze und Gebäude unserer Innenstadt im Besonderen auseinandersetzen. Es soll Ziele und Grundsätze darstellen, so dass in Zukunft je nach Möglichkeit bei Neubauten und Sanierungen eine Umsetzung möglich ist und unser Stadtbild durch Licht eine besondere Note erhält.

Es ist darauf zu achten, dass der Energieverbrauch und die Betriebskosten durch moderne Lichttechnik und -steuerung gesenkt wird.

In diesem Kontext ist es auch möglich, attraktive und ggf. unsichere Randlagen ansprechend auszuleuchten.

Hinweis: Mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung hat die Stadt Goslar bereits begonnen, hier ist es wünschenswert, wenn insbesondere in der historischen Altstadt auf ein abgestimmtes Leuchtenbild geachtet wird, aber auch in den Stadtteilen ist dieses erstrebenswert. Aktuell bestehen aus unserer Sicht die Möglichkeiten einer Umsetzung in den Bereichen, die mit Förderprogrammen belegt sind (Östliche Altstadt, Jürgenohl, Hahnenklee).

Norbert Schecke

für die CDU-Ratsfraktion

Vorschläge zur Neustrukturierung des Betriebshofs

Die CDU-Ratsfraktion hat folgenden Antrag / Beschlussvorschlag am 26.05.2021 eingereicht, um zur weiteren Verbesserung der Organisation des Betriebshofs beizutragen:

  1. Der Betriebshof übernimmt die Organisation und die Pflege der öffentlichen Straßen und Grünflächen weitestgehend in eigener Verantwortung und Zuständigkeit. Das bisher praktizierte Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis zwischen Kernhaushalt und Betriebshof wird aufgegeben, soweit es nicht zwingend notwendig ist.
  1. Dem Betriebshof wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ein Budget zur Verfügung gestellt, über das der Eigenbetrieb in eigener Verantwortung und im Rahmen der aufzustellenden Wirtschaftspläne verfügen kann, um die ihm obliegenden Aufgaben zu erfüllen. Außerordentliche Anschaffungen und Ausgaben werden über den Kernhaushalt finanziert (vgl. Anschaffung Fahrzeuge der Feuerwehr).
  1. Die Verwaltung prüft die Nutzung digitaler Lösungen zur Unterstützung und Verbesserung von Organisationsabläufen und deren Dokumentation.

Begründung:

Die Veränderung auf der Stelle der Betriebsleitung soll aus Sicht der CDU-Ratsfraktion einhergehen mit Maßnahmen zur Neustrukturierung des Betriebshofs. In der Übergangsphase von alter auf neuer Leitung und somit „Doppelbesetzung“ bis zum Ausscheiden des bisherigen Betriebsleiters erachten wir eine Prüfung der genannten Punkte als möglich und sinnvoll.

Zu 1.)   Die Leistungen, die der Eigenbetrieb für die Stadt Goslar erbringt, werden in aller Regel im Rahmen eines Auftraggeber- Auftragnehmer-Verhältnisses erbracht.

Aus den einzelnen Fachbereichen werden an den Eigenbetrieb Aufträge erteilt, die dann abgearbeitet werden. Der Eigenbetrieb erteilt über die von ihm erbrachten Leistungen Rechnungen.

Dies hat zur Konsequenz, dass in den einzelnen Fachbereichen für Arbeiten des Betriebshofes Haushaltsstellen in den einzelnen Produkten abgebildet werden müssen. Ferner sind die einzelnen Leistungen zu buchen. Die Erteilung von Aufträgen und die Erteilung von Rechnungen stellen einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand dar. 

Dieser kann vermieden werden, wenn der Eigenbetrieb in eigener Zuständigkeit arbeitet. Dies gilt insbesondere für die Pflege der Grünflächen und der Instandsetzung und Instandhaltung von Straßen und Fußwegen.

In aller Regel sind die Mitarbeiter des Betriebshofes im Außendienst und damit besser in der Lage, Notwendigkeiten zu erkennen und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Die Verantwortlichkeit für die Maßnahmen im Bereich der Straßen- und Grünpflege obliegt dann allein dem Betriebshof. Er ist alleiniger Ansprechpartner für die Bürger.

Es entfällt bei einer eigenverantwortlichen Tätigkeit des Betriebshof ein unnötiger Verwaltungsweg, der mit der Meldung eines Missstandes beim Fachbereich beginnt über einen Auftrag an den Betriebshof weiterführt und letztendlich nach Durchführung der Arbeiten in einer Rechnungstellung und Buchung beim Betriebshof endet.

Ferner entfällt eine Überprüfung der Leistungen durch den bisherigen Auftraggeber aus dem Kernhaushalt.

Sofern Aufgaben zu erledigen sind, die nicht in den Bereich der Pflege und Instandhaltung öffentlicher Flächen fallen, aber aus Sicht der Kernverwaltung vom Betriebshof durchgeführt werden können oder sollen, verbleibt es in diesen Einzelfällen bei der Erteilung von Aufträgen und Rechnungstellung durch den Betriebshof.

Zu 2.)   Dem Betriebshof sind die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen benötigt. Die Mittel sind vom Betriebshof im Rahmen eines Budgets selbständig einzusetzen. 

Die Aufgabe des Auftraggeber- Auftragnehmerverhältnis zwischen Kernverwaltung und Betriebshof macht es notwendig, dem Betriebshof die Mittel zur Verfügung zu stellen, die die Sach- und Personalkosten decken.

 Die Budgetregelung hat sich im Bereich der Feuerwehren der Stadt Goslar bewährt.

Die Erledigung der Aufgaben und die Kontrolle der dadurch entstehenden Kosten liegen bei demjenigen, der beides am besten beurteilen kann, da er an den erforderlichen Maßnahmen am dichtesten dran ist

Zu 3.)   Die digitale Erfassung, Visualisierung und Archivierung von Dienstleistungen werden vielfach in anderen Kommunen genutzt. Um den Betriebshof der Stadt Goslar zukunftsorientierter und wirtschaftlicher aufzustellen, bieten sich vielfältige Nutzungsmöglichkeiten Module digitaler Systeme an. So zum Beispiel zum Management von Verkehrssicherungspflichten im öffentlichen Raum (z.B. Spielplätze), Wegeführung von Streu- und Räummaßnahmen (Winterdienst), Straßenkontrolle (u.a. Schadensmeldungen).

All diese Maßnahmen dienen dazu, die Leistungsfähigkeit des Betriebshofs als eigenständigen

Wirtschaftsbetrieb zu verbessern.

Freundliche Grüße

Axel Siebe, Norbert Schecke

CDU-Ratsfraktion